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Geistiges Eigentum: Geistiges Eigentum sind immaterielle Güter, die durch menschliche Kreativität entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Erfindungen, Werke der Literatur und Kunst, Marken und Designs. Geistiges Eigentum wird durch Gesetze geschützt, um den Urhebern und Rechteinhabern eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen zu sichern und Innovationen zu fördern. Siehe auch Copyright, Autorschaft, Literatur, Texte, Kunst, Kunstwerke, Eigentum, Datenschutz.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Josh Lerner über Geistiges Eigentum – Lexikon der Argumente

Benkler I 39
Geistiges Eigentum/Lerner/Benkler: In einer der vielleicht erstaunlichsten Publikationen zur Innovationsökonomie der letzten Jahre untersuchte Josh Lerner über einen Zeitraum von 150 Jahren Veränderungen im Recht des geistigen Eigentums in sechzig Ländern. Er studierte fast dreihundert politische Änderungen und stellte fest, dass sowohl in Entwicklungsländern als auch in wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern, die bereits über Patentrecht verfügen, die Patentierung sowohl im In- als auch im Ausland durch inländische Firmen des Landes, das die Änderung vorgenommen hat, eine Vollmacht für ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung, leicht abnimmt, wenn das Patentrecht gestärkt wird(1)! Das bedeutet, dass ein Land - entweder ein Land, das bereits über ein bedeutendes Patentsystem verfügt, oder ein Entwicklungsland, das seinen Patentschutz erhöht, die Investitionen in Innovationen durch lokale Unternehmen leicht verringert.

1. Josh Lerner, “Patent Protection and Innovation Over 150 Years” (working paper no. 8977, National Bureau of Economic Research, Cambridge, MA, 2002).


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Lerner, Josh

Benkler I
Yochai Benkler
The Wealth of Networks: How Social Production Transforms Markets and Freedom New Haven 2007

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